Bilz-Stiftung

Dr. h. c. Anke Fuchs

Dr. h. c. Anke Fuchs

Dr. h. c. Anke Fuchs wurde am 5. Juli 1937 in Hamburg geboren, ist verhei-ratet und hat zwei Kinder. Nach ihrem Assessorexamen 1964 arbeitete sie als Referentin beim DGB-Landesbezirk Nordmark und anschließend als Bezirks-sekretärin der IG Metall. Zwischen 1968 und 1971 war sie Mitglied des Landesvorstandes der SPD in Hamburg. Von 1971 bis 1977 war sie Geschäfts-führendes Vorstandsmitglied der IG Metall in Frankfurt.

Anschließend begann ihre bundespolitische Karriere. Im Mai 1977 wurde sie beamtete Staats-sekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung und ist seit 1979 Mitglied des SPD-Parteivorstandes. 1980 wurde sie Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Köln-Süd. Bis April 1982 war sie Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung. Bis zum Ende der sozial-liberalen Koalition leitete sie das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit.

Im März 1987 wurde sie Stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestags-fraktion. Ab Juli 1987 war sie vier Jahre Bundesgeschäftsführerin der SPD. Von Mai 1993 bis Oktober 1998 wählte sie die SPD-Bundestagsfraktion erneut zur Stellvertretenden Vorsitzenden. Im Juni 1995 wird sie Präsidentin des Deutschen Mieterbundes. Von 1998 bis 2002 bekleidete sie das Amt der Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages.

Interview mit Dr. h. c. Anke Fuchs

Liebe Freunde und Förderer der Bilz – Stiftung,

im November 1999 durfte ich die Laudatio bei der ersten Verleihung des Bilz – Preises halten. Dies habe ich aus zwei Gründen gerne getan: als Unter-stützung in der Sache und aus demonstrativer Solidarität mit dem Stiftungs-gründer.

Wie wichtig es ist, dass sich Menschen für Völkerverständigung, für die Rechte von Minderheiten und gegen Rassismus und Faschismus engagieren, zeigen die politischen Ereignisse der letzten Zeit, insbesondere auch das erschreckende Erstarken der extremen Rechten in Europa.

Ich habe besonderen Respekt vor Menschen wie Fritz Bilz, die sich engagieren und ihr privates Vermögen in den Dienst der Gesellschaft stellen, sie sind für uns unverzichtbar.

Daher hat die rot-grüne Koalition nicht nur das Stiftungssteuerrecht verbes-sert, sondern auch den Rechtsanspruch auf Anerkennung einer Stiftung im Zivilrecht verankert. Denn Stifter sind keine Bittsteller, sondern Wohltäter.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen viel Erfolg für die künftigen Jahre.

Ihre
Anke Fuchs

im April 2002