Förderung von Projektvorhaben
Die Bilz-Stiftung fördert unkompliziert und unbürokratisch kleinere Projektvorhaben in Köln und Umgebung.
Förderkriterien
Gefördert werden können ausschließlich Projekte, die dem Stiftungszweck entsprechen. Das sind beispielsweise Projekte, die
- sich mit der Geschichte des Nationalsozialismus in Köln auseinandersetzen
- das Thema Erinnerungskultur beinhalten
- sich mit den Themen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus oder weiteren menschenfeindlichen Ideologien befassen
- der Förderung von Demokratie, Vielfalt und Gleichberechtigung
- sich gegen die Diskriminierung von Minderheiten richten
- Menschen mit Diskriminierungserfahrung adressieren
Gefördert werden kleinere Projekte in Köln und Umgebung wie z.B. Vortragsveranstaltungen, Ausstellungen, Workshops, Filmvorführungen, Kampagnen o.ä. in einer Höhe bis zu max. 1.000 Euro.
Die Förderung von Austausch- und Begegnungsreisen sind ausgeschlossen.
Overhead- und Personalkosten werden nicht gefördert. Auch Doppelfinanzierungen sind ausgeschlossen.
Antragstellung
Antragsberechtigt sind alle in Köln und Umgebung ansässigen juristischen Personen des Privatrechts (zum Beispiel eingetragene Vereine) und auch Initiativen. Fördermittel können an Einzelempfänger*innen als Vertreter von Zusammenschlüssen wie Initiativen, Arbeitskreisen o.ä. vergeben werden. Vorhaben von Einzelpersonen (z.B. Qualifizierungsmaßnahmen, Bildungsreisen u.ä.) sind jedoch nicht förderfähig.
Verfahren
Die Bilz-Stiftung stellt keine Antragsformulare zur Verfügung.
Es ist ein formloser Antrag (PDF) per Mail an info@bilz-stiftung.de einzureichen.
Dabei sollte das Projektvorhaben (Angaben zum Antragsteller, Ziele, Inhalte, Zielgruppe, Dauer bzw. Terminierung) über 2-3 Seiten dargestellt werden. Eine Beratung oder Begleitung der Antragstellung durch die Bilz-Stiftung erfolgt nicht.
Anträge können für das laufende Jahr jeweils bis zum 15. April eingesandt werden. Der Vorstand entscheidet über den Antrag in seiner Vorstandssitzung im Mai.
Ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung besteht nicht.
Es ist auf die Förderung durch die Bilz-Stiftung in geeigneter Form hinzuweisen.
Nach Durchführung des Projektes ist die Bilz-Stiftung mit einem kurzen Nachweis zu informieren.